Testament aufsetzen

Warum sollte man ein Testament aufsetzen? Wenn man seinen letzen Willen in Form eines Testamentes niederlegt, kann man im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften darüber bestimmen, wer nach dem eigenen Tod die vorhandenen Besitztümer erbt. Klare Bestimmungen verhindern Streitigkeiten unter den Erben. Um sicher zu gehen, dass der letzte Wille korrekt niedergelegt wird, sollten Sie wichtige Regeln beim Testament-Aufsetzen beachten.

Testament aufsetzen - Öffentlich oder holographisch?

Zunächst stellt sich die Frage, ob Sie sich für ein öffentliches oder für ein handschriftliches (holographisches) Testament entscheiden.

Das öffentliche Testament wird mit Hilfe eines Notars erstellt. Der Erblasser kann den Notar  mündlich über seinen letzten Willen informieren. Der Notar legt diesen nieder und berät, falls dies nötig ist. Alternativ kann dem Notar eine offene oder verschlossene Schrift überreicht werden, in letzterem Fall kann der Notar nicht mehr beratend eingreifen.

Bei komplizierten Erbangelegenheiten, wie gemeinschaftlichem Testament oder möglichen Zweifeln an der Testierfähigkeit des Erblassers, wird das Hinzuziehen eines Notars empfohlen. Das Testament-Aufsetzen durch einen Notar ist mit nicht unerheblichen Kosten verbunden.

Minderjährige, die das 16. Lebensjahr abgeschlossen haben und die ein Testament aufsetzen möchten, müssen sich für die Form des öffentlichen (notariellen) Testaments entscheiden.

Das holographische Testament kann der Erblasser selbstständig aufsetzen. Dabei sollten allerdings einige wichtige Regeln beachtet werden, damit es rechtskräftig ist und kein Anlass zu Erbstreitigkeiten gegeben ist.

Tipps für das Testament aufsetzen

Das holographische Testament muss komplett handschriftlich von Ihnen niedergelegt werden. Ein getipptes Dokument mit Ihrer Unterschrift ist nicht ausreichend.

Übergeben Sie das Testament entweder dem Haupterben oder dem Amtsgericht Ihres Wohnsitzes.